In der Probezeit auffällig geworden?
Aufforderung vom Straßenverkehrsamt für ein ASF-Seminar?
Was ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)?
Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.
So ein Aufbauseminar wird oftmals auch Nachschulung genannt.
Grundsätzliches zum ASF-Seminar
Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B zum ersten Mal erteilt erteilt, wird eine zweijährige Probezeit festgesetzt (Führerschein auf Probe).
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. von Klasse B auf Klasse A) wird keine neue Probezeit festgesetzt, d.h. man hat nur ein mal im Leben einen Führerschein auf Probe.
Wird während der Probezeit ein A-Delikt (z.B. eine rote Ampel überfahren oder mehr als 21km/h zu schnell gefahren) oder zwei B-Delkte (z.B. Handy-Telefonat oder falsches Parken)
begangen, ordnet die Behörde ein ASF-Seminar an. Die Probezeit wird dann um 2 Jahre auf dann insgesamt 4 Jahre verlängert.
Dieses ASF-Seminar muss in einer gesetzten Frist von 3 Monaten absolviert werden.
Sollte das Seminar nicht abgelegt werden, wird der Führerschein entzogen, bis das ASF Seminar absolviert ist.
Ablauf eines ASF-Seminars
Das Seminar umfasst 4 Sitzungen á 135 Minuten, sowie eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweite Sitzung von nochmals insgesamt etwa 135 Minuten.
Der Kurs muss mindestens 14 Tage, darf aber maximal 4 Wochen nicht überschreiten. Auch die Anzahl der Teilnehmer ist vorgeschrieben, sie muss mindestens 6 und darf höchstens 12 betragen.
Am Seminar muss komplett ohne Ausnahme pünktlich teilgenommen werden, einzeln Sitzungen oder Sitzungsteile können nur unter bstimmten voraussetzungen wiederholt werden.Nach der letzten Sitzung wird die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt, es erfolgt keine Prüfung.
Bei weiterer Auffälligkeit:Passiert in der Probezeit nochmal etwas (ein A- oder zwei B-Delikte), wird der Führerscheininhaber schriftlich verwarnt und bekommt die Empfehlung, freiwillig an einem Verkehrspsychologischem Beratungsgespräch teilzunehmen.
Termine für ASF Seminare Kosten des Seminars
Drogen- und alkoholauffällige Fahranfänger.
Trunkenheitsfahrten in der Probezeit nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a und den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches (StGB)
oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) haben ein „besonderes Aufbauseminar“ (§ 36 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV)) zur Folge.
Dieser Kurs wird nicht in dieser Fahrschule angeboten.