Fahreignungsseminar ab 1. Mai 2014
- Bei einem Stand von 1 – 5 Punkten kann einmal innerhalb von 5 Jahren durch den freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden.
- Bei einem Stand von 6 – 7 Punkten kann durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars kein Punkt abgebaut werden.
- Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
- Der Mindestzeitraum für ein Fahreignungsseminar beträgt 22 Tage.
Das Seminar besteht aus zwei Teilen:
Der verkehrspsychologische Teil
umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen im Einzelseminar statt.
Der verkehrspädagogische Teil
wird von einem Fahrlehrer in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer Gruppe mit max. 6 Teilnehmern statt.
Die Gesamtdauer des Seminars beträgt mindestens 3 Wochen und 1 Tag, wer es eilig hat, beginnt am besten mit dem verkehrspsychologischen Teil.
Die abschließende Teilnahmebescheinigung wird vom Fahrlehrer und vom Psychologen unterschrieben und ist der Behörde vorzulegen