Vor Antragstellung bitte beachten!
(1) Begleitpersonen werden bei Antragstellung bestimmt.
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
*mindestens 30 Jahre alt,
*Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz,
*Automatikeintrag ist möglich,
*maximal ein Punkt im VZR in Flensburg (bei Antragstellung),
*Erziehungsberechtigte müssen den Begleitpersonen zustimmen.
In und nach der Ausbildung in der Fahrschule.
Informationen zu BF 17
Zeitlicher Ablauf: | Fahrschüler/Fahrer: | Begleitperson: |
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Ab 16 ½ Jahren |
*Ausbildung der Klasse B/BE möglich, *theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor 17. Geburtstag, *praktische Prüfung frühestens einen Monat vor 17. Geburtstag. |
*keine Vorgaben,
*Vorbereitungskurs möglich jedoch nicht vorgeschrieben, *Themen: StVO, Pädagogik. |
Ab 17 Jahren bis 18 Jahren | *Fahren nur mit Prüfungsbescheinigung in Verbindung mit Personalausweis oder Reisepass und mindestens einer Begleitperson(1),
*Beginn der zweijährigen Probezeit, *Fahrer ist verantwortlich, *derzeit nur in Deutschland und Österreich gültig, *Klasse AM und L kann ohne Begleitperson gefahren werden.
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*mindestens eine bei der Fahrt dabei,
*Führerschein muss dabei sein, *kein vorgeschriebener Sitzplatz, *soll Ansprechpartner sein, *soll Rat und kurze Hinweise geben, *maximal 0,5 Promille, *keine Drogen, Medikamente. Ausnahme im Krankheitsfall unter ärztlicher Aufsicht. |
Ab 18 Jahren | *Fahren ohne Begleitperson,
*Prüfungsbescheinigung noch drei Monate gültig, *Führerschein muss beantragt werden. |
*nicht mehr vorgeschrieben. |
Folgen von Verstößen gegen Auflagen | *Fahren ohne Begleitperson,Fahrerlaubnis wird widerrufen, ASF wird angeordnet,
*0,0 Promille Fahrer nicht eingehalten, *0,5 Promille Begleitperson nicht eingehalten, *Fahrerlaubnis der Begleitperson nicht dabei oder nicht mehr im Besitz, *bei Widerruf der Prüfungsbescheinigung sind auch die Klassen AM und L widerrufen, Antrag auf Kartenführerschein für die Klasse AM und L kann gestellt werden. |