Info zur Grundqualifikation

Informationen zur IHK-Prüfung
PRÜFUNGSDAUER THEORETISCHE PRÜFUNG PRAKTISCHE PRÜFUNG Gesamtzeit
AUSBILDUNG   Fahrprüfung Praktischer Prüfungsteil Kritische Situationen  
Grundqualifikation (GQ) 240 min 120 min 30 min max. 60 min 450 min
Beschleunigte GQ 90 min 90 min
GQ für Quereinsteiger 170 min 120 min 30 min max. 60 min 380 min
GQ für Umsteiger 110 min 60 min 30 min max. 30 min 230 min
Beschleunigte GQ
für Quereinsteiger
60 min 60 min
Beschleunigte GQ
für Umsteiger
45 min 45 min
           
Mindestalter: Personenverkehr
Klasse

Ausbildung

•Berufskraftfahrer (BKF)
•Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
•Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
D 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre
DE 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 20 Jahre 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) 23 Jahre
D1 18 Jahre 21 Jahre
D1E 18 Jahre 21 Jahre
Mindestalter: Güterkraftverkehr
Klasse Ausbildung

•Berufskraftfahrer (BKF)
•Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF)
•Vergleichbarer Ausbildungsberuf
Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation
C 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
CE 18 Jahre 18 Jahre 21 Jahre
C1 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre
C1E 18 Jahre 18 Jahre 18 Jahre

Wie wird man Grundqualifiziert?

Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Möglichkeit 1:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (Achtung! Zur Zeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung“, der die Anforderungen erfüllt).
Möglichkeit 2:
Die Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Möglichkeit 3:
Die beschleunigte Grundqualifikation. Sie nehmen an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.

 

Viele Infos zur Beschleunigten Grundqualifikation unter

https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm