Informationen zur IHK-Prüfung | |||||
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PRÜFUNGSDAUER | THEORETISCHE PRÜFUNG | PRAKTISCHE PRÜFUNG | Gesamtzeit | ||
AUSBILDUNG | Fahrprüfung | Praktischer Prüfungsteil | Kritische Situationen | ||
Grundqualifikation (GQ) | 240 min | 120 min | 30 min | max. 60 min | 450 min |
Beschleunigte GQ | 90 min | — | — | — | 90 min |
GQ für Quereinsteiger | 170 min | 120 min | 30 min | max. 60 min | 380 min |
GQ für Umsteiger | 110 min | 60 min | 30 min | max. 30 min | 230 min |
Beschleunigte GQ für Quereinsteiger |
60 min | — | — | — | 60 min |
Beschleunigte GQ für Umsteiger |
45 min | — | — | — | 45 min |
Mindestalter: Personenverkehr | |||||
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Klasse |
Ausbildung •Berufskraftfahrer (BKF)
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Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation | ||
D | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
DE | 18 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 20 Jahre | 21 Jahre | 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) | 23 Jahre |
D1 | 18 Jahre | — | — | 21 Jahre | |
D1E | 18 Jahre | — | — | 21 Jahre |
Mindestalter: Güterkraftverkehr | |||
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Klasse | Ausbildung
•Berufskraftfahrer (BKF)
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Grundqualifikation | Beschleunigte Grundqualifikation |
C | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
CE | 18 Jahre | 18 Jahre | 21 Jahre |
C1 | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
C1E | 18 Jahre | 18 Jahre | 18 Jahre |
Wie wird man Grundqualifiziert?
Seit dem 10. September 2008 (Busfahrer) beziehungsweise dem 10. September 2009 (Lkw-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber, der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedenen Wegen erreichen.
Möglichkeit 1:
Der Fahrer macht eine Berufsausbildung – zum Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung (Achtung! Zur Zeit gibt es keinen „vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung“, der die Anforderungen erfüllt).
Möglichkeit 2:
Die Grundqualifikation. Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.
Möglichkeit 3:
Die beschleunigte Grundqualifikation. Sie nehmen an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen.
Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Viele Infos zur Beschleunigten Grundqualifikation unter
https://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/grundqualifikation.htm