Die Anforderungen an die Motorradbekleidung "Auslegungshilfen"
Information zur Anpassung der Mindestanforderungen an die
Motorradschutzkleidung.
Mit der 10. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften wurden in der Anlage 7 der Fahrerlaubnisverordnung
(FeV) die Anforderungen an die Motorradschutzkleidung zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit angepasst und konkretisiert. Die
Regelungen sind am 01.5.2014 in Kraft getreten. Mehr erfahren